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   BGH, 06.04.1977 - IV ZR 124/76   

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https://dejure.org/1977,2122
BGH, 06.04.1977 - IV ZR 124/76 (https://dejure.org/1977,2122)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1977 - IV ZR 124/76 (https://dejure.org/1977,2122)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1977 - IV ZR 124/76 (https://dejure.org/1977,2122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährungsfristen bei einer Vermögensübernahme - Haftung für Schulden eines Dritten durch Vermögensübernahme - Zurechnung einer laufenden Verjährungsfrist für einen Vermögensübernehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1879
  • MDR 1977, 737
  • DB 1977, 1138
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 06.04.1977 - IV ZR 124/76
    Die in BGHZ 48, 203 f für die Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer OHG aufgestellten Grundsätze betreffen eine andere Sachlage und sind daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  • OLG Köln, 13.01.1972 - 10 U 104/71
    Auszug aus BGH, 06.04.1977 - IV ZR 124/76
    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre Auffassung auf die Entscheidung des OLG Köln in NJW 1972, 1899 f. Das OLG Köln hat in der genannten Entscheidung ausgeführt, aus der gegenüber dem Gläubiger abgegebenen Verpflichtungserklärung nicht getrennt lebender Ehegatten, den Kaufpreis für auf Raten gekaufte Möbel gemeinsam zu tilgen, ergebe sich, daß die von einem Ehegatten durch Abschlagszahlungen herbeigeführte Unterbrechung der Verjährung auch gegenüber dem anderen wirken solle.
  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 281/82

    Verjährung von Ansprüchen aus einer Vermögensübernahme

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidungen klargestellt, daß auf das durch die Vermögensübernahme nach § 419 BGB entstehende Gesamtschuldverhältnis die §§ 421 ff. BGB, insbesondere auch § 425 BGB, anzuwenden seien (BGH, Urteil vom 6. April 1977 - IV ZR 124/76 = WM 1977, 7.58, 759 = NJW 1977, 1879; Senatsurteil vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 26/56 = NJW 1957, 420).

    Er hat in dem Urteil vom 6. April 1977 (aaO) ausgeführt, der Schutzzweck des § 419 BGB stehe der Anwendung von § 425 BGB nicht entgegen.

    Für den vorliegenden Fall, der sich von dem in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. April 1977 (aaO) behandelten insofern unterscheidet, als der vollstreckbare Titel gegen den ursprünglichen Schuldner schon vor dem dinglichen Vollzug der Vermögensübertragung erwirkt worden ist, gilt nichts anderes.

    Nach alledem haftete die Beklagte für die Forderungen des Klägers mit dem Inhalt, der zur Zeit des Abschlusses des "Abfindungsvertrages" vom 4. Dezember 1975 bestanden hat, wozu auch die zu jener Zeit laufende Verjährungsfrist gehört (BGHZ 58, 251, 255; BGH, Urteil vom 6. April 1977 - IV ZR 124/76 = NJW 1977, 1879; BGB-RGRK-Weber, 12. Aufl. § 425 Rdn. 2; Staudinger/Kaduk, BGB, 10./11. Aufl. § 425 Rdn. 42; Palandt/Heinrichs, BGB, 42. Aufl. § 425 Anm. 2).

  • BGH, 09.04.1987 - IX ZR 138/86

    Verjährung der Ansprüche gegen den Vermögensübernehmer; Rechtsschutzinteresse für

    Deshalb läuft eine bei der Vermögensübernahme laufende Verjährung gegenüber dem Vermögensübernehmer weiter (BGH, Urt. v. 6. April 1977 - IV ZR 124/76, NJW 1977, 1879; v. 23. November 1983 - VIII ZR 281/82, NJW 1984, 793, 794).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 913/13

    Anspruchsübergang - Insolvenzgeld - Beginn und Hemmung der Verjährung bei

    Die Beklagte haftet für diese Schuld mit dem Inhalt, den sie zum Zeitpunkt des Beitritts hatte, d.h. auch mit der bereits begonnenen Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 6.4. 1977 - IV ZR 124/76 (Oldenburg) - NJW 1977, 1879; Staudinger, BGB - 2012 - § 425 BGB Rz. 58).
  • ArbG Berlin, 22.01.1979 - 31 BV 2/78

    Verfassungsmäßigkeit des§ 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Auslegung

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  • OLG München, 30.01.2007 - 13 U 2750/06

    Wirksame Einbeziehung der VOB/B?

    Die von der Berufungsführerin zitierten Entscheidungen (BGH NJW 1977, 1879 und NJW 1984, 794) besagen nichts anderes.
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